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Wir protestieren dagegen, medizinisch notwendige Therapien aus eigener Tasche bezahlen zu müssen
Hintergründe: Die OTC-Liste, wie sie entstand und was wir davon halten.
Die Entwicklung ab dem 15.2.2005:
Patienten scheitern mit ihrer Harnstoffinitiative
Für den Gemeinsamen Bundesausschuß war die Nähe zur Pflege entscheidend
BERLIN 16.02.2005 - Es bleibt dabei. Selbst schwer und chronisch Hautkranke müssen Harnstoffpräparate zur Begleitbehandlung weiter aus der eigenen Tasche zahlen. Ärzte und Krankenkassen lehnten im Gemeinsamen Bundesausschuss einen Antrag der Patientenvertreter ab, die seit 1. Januar 2004 geltende Neuregelung zu ändern.
Wie der Vorsitzende, Dr. Rainer Hess, bei einer Presssekonferenz in Berlin erläuterte, waren vier Gründe ausschlaggebend:
- Seien Harnstoffpräparate nicht für die Behandlung von schweren Hauterkrankungen zugelassen
- Stelle eine Behandlung mit dieser Arzneimittelgruppe nicht den wissenschaftlich abgesicherten Therapiestandard dar. Die Studienlage sei nicht ausreichend.
- Sei ein Zusatznutzen gegenüber in der Drogerie erhältlichen
Pflegemitteln nicht belegt.
In der Drogerie seien teils von den selben Herstellern Mittel mit gleicher Wirkstoffkonzentration erhältlich. "Die Nähe zur Pflege ist zu stark, das ist der entscheidnede Punkt," unterstrich Hess. Allenfalls Ichthyose-Kranke könnten nach dieser "für die betroffenen Patienten sehr harten Entscheidung", so Hess wörtlich, darauf hoffen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei seinen weiteren Beratungen in den kommenden Wochen und Monaten Harnstoffmittel zur Bindung von Feuchtigkeit in der Haut im Rahmen der Sekundärprophylaxe von der Nicht-Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen ausnimmt. Dabei geht der speziell mit der Erweiterung der Ausnahmeliste befasste Unterausschuss nach Angaben von Dr. Christian Keck, Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen von 80.000 bis 100.000 Betroffenen aus, wie er in Berlin erläuterte.
Für die Patientenvertreter unterstrich Stefan Etgeton vom Verbraucherschutzverband Bundesverband, dass die Behandlung mit Harnstoffpräparaten im Rahmen der Intervalltherapie die Versorgungsrealität darstelle. Er wertete das Scheitern des Patientenantrags zugleich auch als negative Vorentscheidung für die zahlreichen anderen Anträge auf Änderung der Ausnahmeliste von der Nicht-Erstattungsfähigkeit. Die Patientenseite dringt im Gemeinsamen Bundesausschuss darauf, dass stärker die Lebensqualität bei Entscheidungen berücksichtigt wird. Dazu zählen für die Patientenorganisationen auch Aspekte wie die Milderung von Nebenwirkungen oder das Hinausschieben von akuten Krankheitsschüben.
"Wir sehen gut ein Jahr nach dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel von der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung eine zunehmende Verschlechterung des Gesundheitszustandes bei schwer erkrankten Neurodermitikern, Psoriatikern und Ichthyosekranken, weil sie sich eine solche kontinuierlich erforderliche Begleiterbehandlung nicht leisten können," erklärten BVDD und DDG in einer im Anschluss an die Pressekonferenz in Berlin verbreiteten gemeinsamen Stellungnahme. Eine Begleitbehandlung mit Harnstoff bei schweren und lebenslangen Hauterkrankungen wird nach einer Erhebung der DDG in sämtlichen EU-Ländern außer Portugal anstandslos von der Solidargemeinschaft getragen.
"Dies ist auch ökonomisch sinnvoll, weil sie eine Verschlimmerung der Erkrankung und damit höhere Folgekosten für die Versichertengemeinschaft vermieden werden," betonen die beiden Hautarztverbände.
Sie merken außerdem kritisch an: "Die begleitende Behandlung im Rahmen der Intervalltherapie wird von der Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer ausdrücklich empfohlen." Der gemeinsame Bundesausschuss sei gehalten, diese Empfehlung zu beachten. Harnstoff nicht für chronische entzündliche Hauterkrankungen in die Ausnahmeliste aufzunehmen und die betroffenen Patienten von den Kosten für diese, weil nebenwirkungsarmen Präparate zu befreien, folge einem einseitigen und kurzsichtigem Kostenkalkül.
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