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» Sozialpolitik « Zurück zur Startseite "Sozialpolitik" Am 16.03.04 gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Pressemitteilung heraus, in der auszugsweise folgender Text stand: "Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Ausnahmen des seit dem 1. Januar 2004 geltenden Verordnungsausschlusses sogenannter OTC-Präparate ("over-the-counter", nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) beschlossen. (...) Das Anhörungsverfahren wurde im Dezember 2003 eingeleitet. Hierbei wertete der zuständige Unterausschuss neben den Stellungnahmen der anhörungsberechtigten Organisationen auch über 100 Stellungnahmen von nicht anhörungsberechtigten Organisationen, Ärzten und Patienten aus. Die seit dem 1. Januar 2004 im Gemeinsamen Bundesausschuss tätigen Patientenvertreter haben die Liste im Plenum und auf der Arbeitsebene mitberaten."
Obwohl der DNB als bedeutende Patientenorganisation im Bereich HAUT im besagten Anhörungsverfahren jedoch nicht um eine Stellungnahme gebeten wurde, hat unser Verein trotzdem eine eigene Eingabe eingereicht und darin explizit auf die Probleme chronisch Hautkranker hingewiesen. Weiterführende Informationen zur Thema Patientenbeteiligung finden Sie hier: Zur Anhörung von Patientenorganisationen Dabei wurde unsere Eingabe nicht nur im Namen unserer Mitglieder abgegeben. Sie wurde zudem unterstützt von den Mitgliedern unseres wissenschaftlichen Beirates - alles namhafte und anerkannte Spitzenkräfte in der Behandlung und Erforschung von Neurodermitis und anderen Hautkrankheiten, die zum Teil auch schon Expertisen im Auftrage des Bundesgesundheitsmeinisteriums erstellt haben - sowie den beiden bedeutenden Standesorganisationen, der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD). Kernpunkt unserer Eingabe an den G-BA waren folgende Hinweise: "Es ist Konsens in der Dermatologie, dass bei Neurodermitis eine konsequente Hautpflege mit mindestens zweimal täglichem Eincremen der Haut - auch in ekzemfreien Phasen - mit einer ausreichend fettenden Creme bzw. Salbe, zur Verminderung der trockenen Haut die Basistherapie schlechthin darstellt.
Bereits im Januar 2004 hatte der Berufsverband der Deutschen Dermatologen genau zu diesem Thema ebenfalls eine Pressemitteilung herausgegeben, u.a. mit folgenden Aussagen: "Die Vorenthaltung medizinisch notwendiger, zweckmäßiger und wirtschaftli-cher Arzneimittel ist unvereinbar mit dem Sozialgesetzbuch. Der Erstattungsausschluss trifft in den allermeisten Fällen (Häufigkeit über neunzig Prozent) Wirkstoffe und Präparate mit einer wissenschaftlich nachgewiesenen Wirksamkeit. Vor allem für chronisch Hautkranke seien die aus der Gesetzesänderung resultierenden Belastungen mit Kosten von 100 Euro und mehr für Therapie und begleitende dermatologische Basispräparate nicht tragbar."
Entgegen anders lautender Meldungen aus der Politik hat unser Verein seit Januar 2004 in seiner direkten Arbeit mit Betroffenen immer wieder erfahren, dass Patienten und ihre Ärzte durch eine übereilte und unpräzise Arbeit bei der Gesetzgebung stark verunsichert worden sind. Das mühsam erarbeitete Vertrauensverhältnis wurde nach-haltig gestört, da plötzlich finanzielle Interessen und Konflikte offen zu Tage treten. Wir kritisierten, dass der Gesetzgeber sich auf die Position zurückzieht, nur die jeweiligen Rahmenbedingungen festzulegen, Gesetze "mit der heißen Nadel strickt" und die praktische Ausgestaltung und Begriffsbestimmung sodann einem Ausschuss überträgt. Dessen Mitglieder sollen dann bis zu vier Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes überhaupt erst einmal maßgeblich Klarheit darüber schaffen, wie das Gesetz im Einzelnen angewendet werden soll und wer überhaupt von Härteklauseln und Einzelregelungen betroffen ist oder nicht. Nicht ohne Grund musste das BMGS/Ulla Schmidt ja per Pressemitteilung vom 16.01.2004 eine "Klarstellung zur Verschreibungspraxis bei nicht verschrei-bungspflichtigen Medikamenten" veröffentlichen, nach der Vertragsärzte derzeit (Stand 16.01.04) bei schwerwiegenden Erkrankungen alle notwendigen, nicht verschreibungspflichtigen Medikamente, die zum Therapiestandard gehören, verordnen können, wenn sie dies entsprechend begründen. Bis zum 31. März 2004 sei es Aufgabe des Gemeinsamen Bundesausschuss der Selbstverwaltung eine Liste zu erstellen, in der die Medikamente stehen, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen zum Therapiestandard gehören. Diese Medikamente können dann auch in der Zukunft vom Vertragsarzt verschrieben werden. Info: Die Pressemitteilung vom 16.01.2004 "Klarstellung zur Verschreibungspraxis bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten" finden Sie hier: Klarstellung zur Verschreibungspraxis.doc. Bis zum Erscheinen der sogen. OTC-Liste des gemeinsamen Bundesausschusses konnten also Neurodermitiker, Psoriatiker und andere Hautkranke ihre nicht verschreibungspflichtigen Basistherapeutika, soweit sie dem Therapiestandard entsprachen, weiterhin zu Lasten der Krankenkassen verordnet bekommen. Als dann am 16.03.04 der G-BA die mit Spannung erwartete OTC-Liste veröffentlichte, war das Erstaunen und der Ärger bei den betroffenen Patienten, den Selbsthilfeorganisationen im Bereich HAUT und der entsprechenden dermatologischen und allergologischen Fachärzteschaft sehr groß.
Die Gesundheitsministerin jedoch begrüßte am gleichem Tag das Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel in ihrer Pressemitteilung mit den Worten:
Die "Grünen" begrüßen die Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses in ihrer Pressemitteilung vom 17.03.04 mit den Worten: Info: Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: Kommentar Grüne.doc. In der Tat wissen nun alle Beteiligten, die betroffenen Hautkranken, deren Selbsthilfevereine und die auf dem Gebiet der Hautkrankheiten tätigen, lehrenden und forschenden Wissenschaftler und Ärzte woran sie sind und laufen seitdem dagegen Sturm! Der Bundesverband Evangelische Behindertenhilfe (BEB) teilte unter Anderem mit: Vier betroffene Menschen mit Behinderungen berichteten von ihren persönlichen Erfahrungen mit dem GMG. So müssen behinderte Menschen mit einem durchschnittlichen Taschengeld von 80 Euro im Monat zum Teil über 100 Euro für Medikamente und Salben ausgeben, die aus der Verschreibungspflicht heraus genommen wurden und die sie nun selbst zahlen müssen. "Seither kann ich mir schöne Dinge wie ins Kino gehen oder mal einen Einkaufsbummel nicht mehr leisten" Info: Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier: Behinderte Menschen.doc oder direkt unter: http://www.presseportal.de/ Die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGVP) schreibt: "Was von der Gesundheitsministerin als patientenfreundliche Tat gepriesen wird, zeigt sich damit als Feigenblatt"
Zu den Basistherapeutika bei der Intervalltherapie bei chronischen Hauterkrankungen zählen neben Schälmitteln auf der Basis von Salicylsäurezubereitungen auch Harnstoffpräparate und Balneo-Therapeutika. Sie gelten nach den aktuellen wissenschaftlichen Standards der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) als essentieller Bestandteil einer fachgerechten Behandlung.
Auf dieser Pressekonferenz, am 27. April in Berlin nahmen Vertreter der folgenden Organisationen teil:
Dabei wurden folgende Statements veröffentlicht: Prof. Dr. Harald Gollnick, Präsident der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) Leiter der Universitäts-Hautklinik Magdeburg
PD Dr. med. Matthias Augustin, Vorsitzender der AG Gesundheitsökonomie der DDG Oberarzt an der Universitäts-Hautklinik Freiburg
Dr. Erich Schubert, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) Hautarzt in Würzburg
Eine Erste Reaktion auf die Proteste zeigte das MdB Dr. med. Marlies Volkmer, die selber Dermatologin ist. Als Ergebnis der gemeinsamen Pressekonferenz beschlossen die beteiligten Organisationen den Aktionsaufruf gegen Diskriminierung und Überforderung schwer Hautkranker und Allergiker |
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