Bundessozialgericht fordert Stellungnahme vom Gemeinsamen Bundesausschuss

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Ein weiterer wichtiger Schritt für die erneute Anerkennung von Neurodermitis als schwerwiegende Krankheit ist getan. Das Bundessozialgericht bittet im Rahmen eines Rechtsstreites zwischen der Patientin Sonja Kohn und ihrer Krankenkasse den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) um Stellungnahme. Geprüft werden soll, ob der Beschluss des G-BA, dass die Kosten für die nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel nicht mehr von den Krankenkassen übernommen werden, vertretbar ist. Aktuell sieht der G-BA die Möglichkeit einer Verordnung der Medikamente in seinen Arzneimittelrichtlinien nicht vor beziehungsweise liegt hierfür keine Empfehlung vor. Die Stellungnahme soll auch zeigen, ob sich der G-BA mit den Leitlinien der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) zu Neurodermitis auseinandergesetzt hat, die laut Punkt 3.1 folgende eindeutige Therapieempfehlung geben:

„Die Anwendung einer dem Hautzustand angepassten Basistherapie […] und Hautreinigung stellt einen wichtigen Bestandteil der Basistherapie bei Neurodermitis dar, die auch bei fehlenden Zeichen der Entzündung angewandt werden muss.“ Weiter heißt es dort: „Aus den vorhandenen kontrollierten Studien lässt sich ableiten, dass Basistherapeutika wirksam sind und für die Behandlung der Neurodermitis eine zentrale Rolle einnehmen. Auf eine Kostenübernahme dieser wichtigen Behandlungsmaßnahme durch die Kostenträger ist hinzuwirken.“

Der G-BA legt in Form von Richtlinien fest, welche Kosten die gesetzlichen Krankenversicherungen für medizinische Behandlungen übernehmen müssen. Hintergrund des Rechtsstreites ist die Einführung der sogenannten OTC-Regelung (OTC = „over the counter“) im Jahr 2004, mit der die basistherapeutischen Medikamente für Neurodermitiker nicht mehr verschreibungspflichtig sind. Die oft sehr hohen Kosten müssen seitdem von den Patienten selbst getragen werden. Aus diesem Grund wandte sich die Patientin Sonja Kohn im Jahr 2010 mit der Petition "Anerkennung von Neurodermitis in der schweren Verlaufsform als schwerwiegende Erkrankung“ an den deutschen Bundestag.

„In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass Neurodermitis eine genetische Erkrankung ist. Betroffene Patienten können hierfür nicht zur Verantwortung gezogen werden“, mahnt Professor Dr. med. Torsten Zuberbier, Leiter der Europäischen Stiftung für Allergieforschung (ECARF). „Die Basistherapie ersetzt die in der Haut genetisch fehlenden Fette und Harnstoff, ähnlich wie das bei Diabetikern gespritzte Insulin die fehlende körpereigene Insulinproduktion ersetzt“, so Torsten Zuberbier weiter.

Quelle: Pressemeldung BPI

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