haut + job

istock AndreyPopov

Arbeitnehmer*innen in Außenberufen sind besonders gefährdet, durch UV-Strahlung Hautkrebs zu entwickeln. Seit einer Änderung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) 2019 sind Arbeitgeber*innen in Deutschland verpflichtet, ihren Außenbeschäftigten regelmäßig eine arbeitsmedizinische Beratung und Untersuchung zum berufsbedingten Hautkrebs (BK5103) anzubieten. Auf diese immer noch bei vielen Arbeitnehmer*innen nicht bekannte sogenannte Angebotsvorsorge machen Hautärzt*innen anlässlich der bundesweiten Aktionswoche „haut+job“ aufmerksam, die in diesem Jahr vom 9. bis 13. November stattfindet – begleitet von der neuen Website zu berufsbedingten Hauterkrankungen www.haut-und-job.de.

Zurück