Wir protestieren! Bundesausschuss plant neue Leistusausschlüsse für Hautkranke

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Kortisonhaltige Kombiarzneien sollen nicht mehr auf Rezept verordnet werden

BERLIN (HL). Bei der geplanten Novellierung der Arzneimittel-Richtlinien will der Gemeinsame Bundesausschuss kortisonhaltige Kombinationsarzneimittel zur topischen Anwendung von der Verordnungsfähigkeit zu Lasten der Krankenkassen ausschließen. Dagegen wehren sich nun Dermatologen und Patientengruppierungen.

Noch ist die neue Richtlinie nicht in Kraft. Den Richtlinienentwurf, wie er im März vom Bundesausschuss beschlossen worden ist, wurde Beteiligten und Betroffenen zugeleitet, die nun Gelegenheit zur Stellungnahme haben - eine mündliche Anhörung ist jedoch nicht vorgesehen.

Von dem Verordnungsausschluss betroffen wären etwa vier Millionen Patienten, die unter Hautkrankheiten leiden. Im vergangenen Jahr bezahlten die Kassen für die Kortisonkombinationen in Salbenform knapp 58 Millionen Euro. Der Bundesausschuss begründet seine Entscheidung mit der Behauptung, kortisonhaltige Kombinationen seien "kein Therapiestandard nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse". Die Regelung diene der Präzisierung der Wirtschaftlichkeit und der Qualitätssicherung. Der Erkenntnisstand des Bundesausschusses sei falsch und veraltet, so Professor Matthias Augustin gestern in Berlin. Der Leiter des Competenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie (Hamburg) weist auf randomisierte klinische Studien der besten Evidenzstufe sowie auf die S-3-Leitlinie der dermatologischen Fachgesellschaft hin. Der Bundesausschuss ignoriere die Aussagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Arznei-Verordnungsreports zur pharmakologischen und galenischen Sinnhaftigkeit einer Kombination von Kortison und Harnstoff. Eine im vergangenen Jahr mit 2009 Patienten vorgenommene Versorgungsstudie habe gezeigt, dass die Kombinationstherapie weniger Behandlungsaufwand erfordert, für Patienten einfacher anzuwenden ist und deshalb die Compliance und damit das Therapieergebnis verbessert. Die Kosten für die Kassen seien überdies geringer als in einer kombinierten Therapie mit Monopräparaten. Patienten, die schon jetzt die rezeptfreien Arzneien selbst bezahlen müssen, befürchten neue finanzielle Belastungen.

Quelle: ärzte Zeitung online 17.4.2008

Der Deutsche Neurodermitis Bund protestiert aufs Schärfste gegen die weitere Beschneidung sinnvoller medizinischer Therapieansätze und die zunehmende wirtschaftliche Benachteiligung chronisch Hautkranker.
Auch in dem oben genannten Vorgehen des G-BA wird wieder das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.
Die geplante Nichtverschreibung basistherapeutischer Maßnahmen wird zu einer Verschlechterung des Krankheitszustandes führen was wiederum eine Kostenlawine durch stationäre Therapiemaßnahmen nach sich ziehen wird.

Die Bevorzugung kurzfristiger Haushaltssanierungen gegenüber sinnvoller Finanzierung von prophilaktischen Therapiemaßnahmen muss endlich ein Ende haben!

Außerdem ist die steigende Zahl chronischer Hauterkrankungen unter andeem auch auf unser allgemeines gesellschaftliches Lebensumfeld zurückzuführen. Es ist deshalb nicht einsehbar, dass Therapiemaßnahmen gegen kollektiv produzierte Triggerfaktoren einer chronischen Hauterkrankung von den Betroffenen alleine finanziert werden müssen!

Wir rufen zu einer solidarischen Protestaktion auf!

Wenn Sie der gleichen Meinung sind, dass hier nun endlich die Chroniker-Gemeinschaft etwas unternehmen muss, nennen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten, damit wir auch in Ihrem Namen weitere Protestaktionen planen können.

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