Förderung der Selbsthilfe nach § 20h SGB V

Der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. wird durch die "GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene“ und durch krankenkassenindividuelle Projektförderung gefördert.

Förderung der Selbsthilfe

nach § 20 c SGB V


Der Deutsche Neurodermitis Bund e.V. wurde im Jahr 2020 gefördert im Rahmen der

• „GKV-Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene“ € 3.000,- durch die Mitgliedsverbände:


- der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
- der AOK-Bundesverband, GbR
- der BKK Dachverband e.V.
- der IKK e.V.
- die Knappschaft
- die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Fördermitgliedschaften von Unternehmen und Einzelspenden über EUR 100,-